Kantonsgericht Waadt sei für das vorliegende Verfahren irrelevant (Ger.act. 98). Der Experte beantwortete die Ergänzungsfragen am 30. November 2012 (Ger.act. 103; nachfolgend Ergänzungsgutachten). Die Gesuchstellerinnen reichten ihre Stellungnahme zum Beweisergebnis am 21. Dezember 2012 ein (Ger.act. 111). Mit Schreiben vom 17. Januar 2013 teilten sie mit, dass es der zuständige Richter im Verfahren vor dem Kantonsgericht Waadt betreffend ECC-Kaffeekapseln abgelehnt habe, das superprovisorisch ausgesprochene und nach Anhörung der Gegenseite bestätigte Verbot nach dem Entscheid des Bundesgerichts vom 26. Juni 2012 (4A_36/2012; bekl. act. 18) aufzuheben.