August 2012 Ergänzungsfragen ein (Ger.act. 87), worauf der Entwurf der Ergänzungsfragen (Ger.act. 90) den Parteien am 11. Oktober 2012 zur Stellungnahme zugestellt wurde (Ger.act. 91). Die Parteien erklärten sich damit einverstanden (Ger.act. 92, 94 [u.a. mit Einreichung der Verfügung der Cour Civile du Tribunal Cantonal du Canton de Vaud vom 21.08.2012 i.S. Nestlé, Nespresso / Ethical Coffee Company (Suisse) SA, Ethical Coffee Company SA, kläg. act. 78]). Der Handelsgerichtspräsidenten stellte dem Experten die Ergänzungsfragen am 7. November 2012 zu (Ger.act. 97). Die Gesuchsgegnerinnen nahmen am 12. November 2012 zu den eingereichten Noven Stellung und hielten fest, das Verfahren vor dem