11. Am 20. Juli 2012 erstattete der Experte das Gerichtsgutachten (Ger.act 76b; vgl. Ger.act. 75). Mit Schreiben vom 24. Juli 2012 gab der Handelsgerichtspräsident den Parteien Gelegenheit, Ergänzungsfragen zu stellen, und hielt fest, der Experte habe im Rahmen seines Auftrags, mögliche Alternativformen zu prüfen, die Café Royal Kapsel von Migros als solche mögliche alternative Form bereits berücksichtigt, womit Ziffer 3 des Antrags der Gesuchstellerinnen gemäss Noveneingabe vom 18. Juli 2012 gegenstandslos werde (Ger.act. 78). Während die Gesuchstellerinnen auf Ergänzungsfragen verzichteten (Ger.act. 84), reichten die Gesuchsgegnerinnen am 28.