Sie hielten fest, auch wenn die Café Royal Kapseln von Migros ein Novum seien, sei das Argument, dass alternative Kapsel zu den Nespresso-Kapseln bestehen würden, nicht neu. Entgegen den Vorbringen der Gesuchstellerinnen, die im Widerspruch zu früher von ihnen Vorgebrachtem stehe, müsse die Frage der technischen Notwendigkeit nach wie vor durch einen Experten entschieden werden. Die Gesuchstellerinnen reichten zur gegnerischen Stellungnahme am 3. Juli 2012 Bemerkungen ein (Ger.act. 66).