Die Gesuchsgegnerinnen brachten keine Einwendungen vor, während die Gesuchstellerinnen eingehend zum Entwurf für die Experteninstruktion Stellung nahmen und eine Kopie des Massnahmeentscheids des Kantonsgerichts des Kantons Waadt vom 11. November 2011 (kläg. act. 75) einreichten (Ger.act. 52, 54). Die Instruktion des Experten erfolgte mit Schreiben vom 28. Februar 2012 (Ger.act. 58). 9. Am 18. Juni 2012 reichten die Gesuchstellerinnen eine Noveneingabe ein, wobei sie folgende Anträge stellten (Ger.act. 60):