8. Die Parteien reichten am 28. bzw. 30. November 2011 Expertenfragen ein (Ger.act. 41, 43). Die Gesuchsgegnerinnen erhoben am 8. Dezember 2011 Einwendungen gegen die Expertenfragen der Gesuchstellerinnen (Ger.act. 45), worauf die Gesuchstellerinnen am 20. Dezember 2011 dazu Stellung nahmen (Ger.act. 48). Der Entwurf für eine schriftliche Experteninstruktion wurde den Parteien am 27. Dezember 2011 zugestellt (Ger.act. 50, 51). Die Gesuchsgegnerinnen brachten keine Einwendungen vor, während die Gesuchstellerinnen eingehend zum Entwurf für die Experteninstruktion Stellung nahmen und eine Kopie des Massnahmeentscheids des Kantonsgerichts des Kantons Waadt vom 11. November 2011 (kläg.