Mit Entscheid vom 25. Juli 2011 wies der Handelsgerichtspräsident das Gesuch um superprovisorische Aufhebung der mit Verfügung vom 10. Januar 2011 erlassenen Massnahmen ab (Ger.act. 4). Die Gesuchstellerinnen reichten am 16. August 2011 eine Stellungnahme zum Gesuch der Gesuchsgegnerinnen betreffend Aufhebung der superprovisorischen Verfügung ein mit dem Rechtsbegehren, die Anträge der Gesuchsgegnerinnen gemäss Eingaben vom 26. Januar 2011, 29. Juni 2011 sowie 22. Juli 2011 betreffend Aufhebung der ohne Anhörung der Gesuchsgegnerinnen verfügten HG_2011_199.doc 4