2. Am 6. Januar 2011 reichten die Gesuchstellerinnen ein Gesuch um Erlass superprovisorischer und vorsorglicher Massnahmen mit dem eingangs wiedergegebenen Rechtsbegehren ein (Prozess HG.2011.10-HGP). Mit superprovisorischer Verfügung vom 10. Januar 2011 untersagte der Handelsgerichtspräsident den Gesuchsgegnerinnen mit sofortiger Wirkung vorsorglich, die Kaffeekapseln mit einer Form gemäss den Abbildungen in Ziffer 1 des Rechtsbegehrens unter anderem zu verkaufen und zu bewerben. Ferner untersagte er der Gesuchsgegnerin 1 mit sofortiger Wirkung vorsorglich, unter dem Slogan "Denner - was suscht?