1. Die Gesuchstellerinnen 1 und 2 sind Gesellschaften des Nestlé-Konzerns, wobei die Gesuchstellerin 2 unter anderem für die Herstellung und den Vertrieb der Nespresso-Kaffeekapseln (folgend: Nespresso-Kapsel) verantwortlich ist. Die Gesuchsgegnerin 1 bot ab 15. Dezember 2010 ebenfalls Kaffeekapseln (folgend: Denner-Kapseln) im Rahmen einer Einführungswerbung an. Die Gesuchsgegnerin 2 stellt diese Denner-Kapseln her. Die Gesuchstellerin 1 ist Inhaberin der folgenden dreidimensionalen CH-Marke Nr. P- 486889: HG_2011_199.doc 2