2. Zum Beweis der von den Gesuchstellerinnen aufgestellten Tatsachenbehauptung, dass es im Vergleich zur gesuchstellerischen CH-(Form)Marke Nr. P-486889 mögliche sowie zumutbare Alternativformen gibt, welche in Nespresso-Maschinen funktionieren, wird bei einem unabhängigen gerichtlichen Experten ein Kurzgutachten eingeholt. 3. Die Gesuchstellerinnen haben innert 10 Tagen einen Beweiskostenvorschuss von Fr. 10'000.00 zu bezahlen. 4. Die Kosten dieser Verfügung bleiben vorläufig bei der Hauptsache. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/11