Streitentscheidung zwingend das von den Gesuchstellerinnen zur Glaubhaftmachung der von ihnen aufgestellten Tatsachenbehauptung beantragte gerichtliche Kurzgutachten einzuholen. Zu welchem Ergebnis der Gutachter gelangen wird, ist für den späteren Entscheid zwar ausschlaggebend, aber zum jetzigen Zeitpunkt völlig ungewiss; zumal der zuständige Präsident des Handelsgerichts St. Gallen mangels technischer Fachkenntnisse offensichtlich nicht in der Lage ist, mögliche Wahrscheinlichkeiten eines allfälligen Expertiseergebnisses zu beurteilen.