aa) Das Bundesgericht beanstandete in seinem Entscheid vom 28. Juni 2011 zum einen, dass der Präsident des Handelsgerichts St. Gallen zur Begründung seines Entscheides ausführte, die Gesuchstellerinnen hätten zwar behauptet, ihre Kapseln könnten durch "Verbeulen" umgeformt werden, ohne dass die Gebrauchstauglichkeit darunter leiden würde. Die Gesuchstellerinnen hätten sich jedoch nicht zur Widerstandsfähigkeit der auf diese Art umgeformten Kapseln geäussert. Das Bundesgericht stellte diesbezüglich fest, die Gesuchstellerinnen hätten sehr wohl © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte