Gegenstand des Massnahmeverfahrens bildet damit bloss noch die Ziffer 1 des von den Gesuchstellerinnen am 6. Januar 2011 gestellten und mit Verfügung vom 10. Januar 2011 geschützten Antrags, wonach den Gesuchsgegnerinnen, unter Androhung der Bestrafung ihrer verantwortlichen Organe und geschäftsführenden Personen wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB für den Zuwiderhandlungsfall, mit sofortiger Wirkung vorsorglich zu untersagen sei, insbesondere die Kapseln Denner Espresso Milano, Denner Ethiopian Dream, Denner Indian Summer und Denner Dolce Vita, anzubieten, zu vertreiben, zu verkaufen, zu