c) Gegenstand des Massnahmeverfahrens bildet damit bloss noch die Ziffer 1 des von den Gesuchstellerinnen am 6. Januar 2011 gestellten und mit Verfügung vom 10. Januar 2011 geschützten Antrags, wonach den Gesuchsgegnerinnen, unter Androhung der Bestrafung ihrer verantwortlichen Organe und geschäftsführenden Personen wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von Art.