Am 17. August 2011 ging die Stellungnahme beim Gericht ein und wurde am folgenden Tag an die Gegenparteien verschickt. Die Parteien wurden informiert, dass vorgesehen sei, umgehend über die Weitergeltung der mit Verfügung vom 10. Januar 2011 angeordneten superprovisorischen Massnahmen zu entscheiden. II.