Die Eingabe ging beim Handelsgericht St. Gallen am Mittag per Fax und um ca. 16:00 Uhr per Express ein. Mit Entscheid vom Montag, 25. Juli 2011, wies der Präsident des Handelsgericht St. Gallen das Gesuch um einen Entscheid ohne Anhörung der Gegenpartei ab und lud die Gegenpartei ein, zu den hängigen Gesuchen betreffend Aufhebung der am 10. Januar 2011 superprovisorisch verfügten Massnahmen innert 10 Tagen Stellung zu nehmen. Am 29. Juli 2011 wurde die Frist bis zum 17. August 2011 erstreckt. Am 17. August 2011 ging die Stellungnahme beim Gericht ein und wurde am folgenden Tag an die Gegenparteien verschickt.