gleichentags den Antrag, die mit Verfügung vom 10. Januar 2011, Dispositiv Ziffer 1, angeordneten superprovisorischen Massnahmen seien aufzuheben. Wiederum beantragten sie, über diesen Antrag sei "superprovisorisch", ohne Anhörung der Gesuchstellerinnen zu entscheiden. Die Eingabe ging beim Handelsgericht St. Gallen am Mittag per Fax und um ca. 16:00 Uhr per Express ein.