3. Am 26. Januar 2011 reichten die Gesuchsgegnerinnen die Massnahmeantwort ein, wobei sie neben der kostenfälligen Abweisung des Massnahmegesuchs u.a. die "superprovisorische" Aufhebung der mit Verfügung vom 10. Januar 2011, Dispositiv Ziff. 1-3 angeordneten superprovisorischen Massnahmen beantragten. Die Gesuchstellerinnen erstatteten die Massnahmereplik am 17. Februar 2011, wobei sie an ihren Anträgen gemäss Gesuch festhielten.