Vorliegend erlitt der Kläger gemäss seinen Ausführungen einen Schaden, da über die X. Immobilien und Treuhand AG der Konkurs eröffnet worden war, womit diese nicht imstande war, die Lohnforderungen des Klägers zu bezahlen. Die Höhe dieses Betrages entspricht indessen in keiner Weise dem Schaden, welcher der Gesellschaft infolge des behaupteten pflichtwidrigen Verhaltens der Organe der X. Immobilien und Treuhand AG entstanden sein soll.