Den zuständigen Organen sei die mangelnde Liquidität der X. Immobilien und Treuhand AGseit Sommer 2006 bekannt gewesen, und im Januar 2007 sei die Gesellschaft dann offensichtlich überschuldet gewesen. Die Zahlungsunfähigkeit hätte mit grösster Wahrscheinlichkeit vermieden werden können, wenn der Verwaltungsrat bei den Aktionären der X. Immobilien und Treuhand AGdas noch nicht einbezahlte Aktienkapital in der Höhe von Fr. 40'000.-- eingefordert hätte. Damit hätte zumindest vorübergehend die Liquidität entscheidend verbessert werden und die Gesellschaft hätte ihren Lohnverpflichtungen gegenüber dem Kläger nachkommen können.