Mit Entscheid vom 19. Juli 2007 schrieb das Arbeitsgericht Y. die Streitsache zufolge des soeben erwähnten Vergleichs ab. An der Vorbereitungsverhandlung war die Y. Immobilien und Treuhand AG durch P. N. (Beklagter 1) vertreten gewesen (kläg.act. 2). P. N. war vom 5. Dezember 2001 bis 17. Juli 2002 als Mitglied des Verwaltungsrats der X. Immobilien und Treuhand AGim Handelsregister eingetragen gewesen. H.R. V. (Beklagter 2) war gemäss Handelsregisterauszug Mitglied des Verwaltungsrats vom 19. August 2004 bis 16. August 2007 (kläg.act. 3; vgl. kläg.act. 7).