"1. Die Beklagte bezahlt dem Kläger 1 Fr. 9'802.15 brutto sowie Fr. 8'117.55 und der Klägerin 2 Fr. 5'409.15, alles zahlbar bis 15. August 2007. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2. Die Beklagte überweist den Betrag von 3'069.00 Fr. BVG-Arbeitnehmerbeiträge sowie den entsprechenden Arbeitgeber-Anteil an eine noch festzulegende BVG Einrichtung. Die Beklagte stellt die Bestätigung über die erfolgte Anmeldung dem Kläger 1 zu. 3. … 4. … 5. Damit erklären sich die Parteien als aus dem Arbeitsverhältnis per Saldo auseinandergesetzt."