1. M. S. (Kläger) war ab März 2006 bis Anfangs 2007 Arbeitnehmer bei der X. Immobilien und Treuhand AG (vgl. kläg.act. 6). Am 5. Februar 2007 kündigte der Kläger das Arbeitsverhältnis fristlos. Er reichte in der Folge eine Klage gegen die X. Immobilien und Treuhand AG beim Arbeitsgericht Y. ein (Beilage 1 des Beklagten 1; nachfolgend bekl.1act. 1). Anlässlich der Vorbereitungsverhandlung vom 18. Juli 2007 schlossen M. S. als Kläger 1 und die U.-Arbeitslosenkasse als Klägerin 2 einerseits sowie die X. Immobilien und Treuhand AG als Beklagte vor dem Präsidenten des Arbeitsgerichts Y. folgenden Vergleich ab: