2. Es wird der Gesuchsgegnerin 1 mit sofortiger Wirkung vorsorglich untersagt, unter dem Slogan "Denner - was suscht?", "Denner - quoi d'autre" und "Denner - cosa sennò", und/oder mit der Behauptung "Kompatibel zu Ihrer Nespresso- Maschine", insbesondere gemäss den Abbildungen gemäss Ziffer 2 des Rechtsbegehrens, Kaffee anzubieten, zu vertreiben, zu verkaufen, zu bewerben, zu exportieren oder sonstwie in Verkehr zu bringen oder zu diesem Zweck zu lagern und/oder zu solchen Handlungen Dritter anzustiften, bei ihnen mitzuwirken oder ihre Begehung zu begünstigen oder zu erleichtern.