Die Gesuchsgegnerinnen waren bis heute nicht imstande, nach Ausverkauf des limitierten Einführungsangebots die Denner-Kapseln anzubieten. In Berücksichtigung dieses Umstandes und des von den Gesuchstellerinnen genannten Marktverwirrungsschadens erscheint der superprovisorische Erlass der beantragten Massnahmen gerechtfertigt. Den Anträgen gemäss Ziff. 1 bis 3 ist damit stattzugeben. 6. Diese dringlichen Massnahmen werden nach Eingang der Stellungnahme der Gesuchsgegnerinnen zu überprüfen sein. Den Gesuchsgegnerinnen werden das Gesuch und die kläg. act. 1-28 zugestellt und es wird ihnen für eine schriftliche Vernehmlassung eine Frist von 10 Tagen angesetzt.