Aber auch wenn eine solche Verwechslungsgefahr nicht bestehen würde, falle ins Gewicht, dass die Übernahme der charakteristischen Form der NESPRESSO Kapseln für derartige Konsumenten zumindest eine unmittelbare gedankliche Verbindung mit den bekannten NESPRESSO Kapseln schaffe. Diese Gedankenverbindung werde von der Gesuchsgegnerin 1 insbesondere mit der Abbildung der Kapseln in der Werbung, dem Hinweis "Kompatibel zu Ihrer Nespresso-Maschine" und der Verwendung der wort-wörtlichen Übersetzung des Slogans WHAT ELSE? bewirkt.