Der vorausgesetzte Vergleich könne auch konkludent, implizit durch Werbe- oder Marketingmassnahmen erfolgen, die sich an die Ausstattung des Konkurrenten annähern, und der nicht explizit vorgenommen werden muss. Ein rechtlich erheblicher Teil des Publikums würde die Denner Kapseln mit den bekannten NESPRESSO Kapseln verwechseln. Aber auch wenn eine solche Verwechslungsgefahr nicht bestehen würde, falle ins Gewicht, dass die Übernahme der charakteristischen Form der NESPRESSO Kapseln für derartige Konsumenten zumindest eine unmittelbare gedankliche Verbindung mit den bekannten NESPRESSO Kapseln schaffe.