Die Gesuchsgegnerin 1 verletze sodann durch den Gebrauch des Slogans "Denner - was suscht?", Denner - quoi d'autre" bzw. "Denner - cosa sennò" die CH-Marke Nr. 609 901 WHAT ELSE? der Gesuchstellerin 1. "was suscht", "quoi d'autre" und "cosa sennò" seien Übersetzungen von "what else". Der Sinngehalt dieser Bestandteile sei mit demjenigen des bekannten Slogans WHAT ELSE? identisch, womit die CH-Marke Nr. 609 901 WHAT ELSE? der Gesuchstellerin 1 verletzt werde. Die Kombination mit dem Bestandteil "Denner" vermöge keine hinreichende Unterscheidbarkeit zu schaffen.