{"Signatur": "SG_KG_999", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2011-01-10", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_999_HG-2011-10_2011-01-10.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1752&type=1563347022&cHash=15723880f97e04d83bd8ea0718127281", "Checksum": "7ad7bc3fe6c5dce1b9af9053b3665528"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["HG.2011.10"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Sonstiges 10.01.2011 HG.2011.10"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Sonstiges"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Sonstiges"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Sonstiges"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Handelsgericht"}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 11:04:34", "Checksum": "fe80b175e470e0a2cadb4ac61fa5c0ad", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht Sonstiges 10.01.2011 HG.2011.10\n\n6. Diese dringlichen Massnahmen werden nach Eingang der Stellungnahme der Gesuchsgegnerinnen zu überprüfen sein. Den Gesuchsgegnerinnen werden das Gesuch\nund die kläg. act. 1-28 zugestellt und es wird ihnen für eine schriftliche Vernehmlassung\neine Frist von 10 Tagen angesetzt.\n\n7. Gemäss Art. 98 ZPO haben die Gesuchstellerinnen innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von Fr. 15'000.00 zu bezahlen (Art. 12 Abs. 2 Ziff. 3 i.V.m. Art. 13 Ziff. 311\nGKT).\n\n8. Die Kosten dieser dringlichen Massnahmen bleiben vorläufig bei der Hauptsache.\n\n00231588.doc\n13\n\nDemgemäss wird\n\nsuperprovisorisch verfügt:\n\n1. Es wird den Gesuchsgegnerinnen mit sofortiger Wirkung vorsorglich untersagt,\n\na) Kaffeekapseln mit einer Form gemäss den Abbildungen in Ziffer 1 des Rechtsbegehrens,\n\nb) insbesondere die Kapseln Denner Expresso Milano, Denner Ehtiopian Dream,\nDenner Indian Summer und Denner Dolce Vita,\n\nanzubieten, zu vertreiben, zu verkaufen, zu bewerben, zu exportieren oder\nsonstwie in Verkehr zu bringen oder zu diesem Zweck zu lagern und/oder zu solchen Handlungen Dritter anzustiften, bei ihnen mitzuwirken oder ihre Begehung\nzu begünstigen oder zu erleichtern.\n\n2. Es wird der Gesuchsgegnerin 1 mit sofortiger Wirkung vorsorglich untersagt, unter dem Slogan \"Denner - was suscht?\", \"Denner - quoi d'autre\" und \"Denner - cosa sennò\", und/oder mit der Behauptung \"Kompatibel zu Ihrer Nespresso-\nMaschine\", insbesondere gemäss den Abbildungen gemäss Ziffer 2 des Rechtsbegehrens, Kaffee anzubieten, zu vertreiben, zu verkaufen, zu bewerben, zu exportieren oder sonstwie in Verkehr zu bringen oder zu diesem Zweck zu lagern\nund/oder zu solchen Handlungen Dritter anzustiften, bei ihnen mitzuwirken oder\nihre Begehung zu begünstigen oder zu erleichtern.\n\n3. Für den Fall der Nichtbeachtung der richterlichen Verbote gemäss Ziffern 1 und 2\nhiervor den Gesuchsgegnerinnen bzw. ihren verantwortlichen Organen und geschäftsführenden Personen die Überweisung an den Strafrichter zur Bestrafung\nmit Busse wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von\nArt. 292 StGB angedroht.\n\n4. Den Gesuchsgegnerinnen wird eine Frist von 10 Tagen für eine schriftliche Vernehmlassung zum Massnahmebegehren angesetzt.\n\n5. Die Gesuchstellerinnen haben innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von\nFr. 15'000.00 zu bezahlen.\n\n6. Die Kosten dieser dringlichen Verfügung bleiben vorläufig bei der Hauptsache.\n\nDer Handelsgerichtspräsident Der Handelsgerichtsschreiber\n\nProf. Dr. Dr. h. c. Christoph Leuenberger Jakob Zellweger\n\n00231588.doc\n14\n\nZustellung an:\n\n- Rechtsanwalt Dr. Patrick Troller (vorab per Fax [ohne Beilagen] und R; Beilage:\nRechnung für Kostenvorschuss)\n- Rechtsanwältin Céline Schwarzenbach (vorab per Fax [ohne Beilagen] und R; Beilagen: Gesuch vom 6. Januar 2011 inkl. kläg. act. 1-28; die kläg. act. 1-28 sind innert 10 Tagen zu retournieren)\n\nGleichzeitige Publikation unter www.gerichte.sg.ch\n\nam 10. Januar 2011\n\n00231588.doc\n"}