© Kanton St.Gallen 2025 Seite 35/38 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Abweichendes ist von den Gesuchstellerinnen nicht glaubhaft dargetan worden –, davon auszugehen, dass bei der Abfertigung der AUA-Kunden ohne weiteres die Schriftzüge von PVL an den Check-In Schaltern durch Anbringen von entsprechenden Tafeln mit dem Schriftzug der AUA ersetzt werden können. Wie erwähnt, haben es die Gesuchstellerinnen bis heute unterlassen, bei den Gesuchsgegnerinnen für sich Werbeflächen zu mieten und eine entsprechende Miete zu bezahlen.