Die Gesuchstellerinnen hielten in der Massnahmereplik an ihren Behauptungen fest, wonach die Gesuchsgegnerinnen sich auf missbräuchlichem Wege Kontaktdaten von Stammkunden von AUA beschafft und diese zwecks Abwerbung zu PVL angeschrieben hätten (Massnahmereplik Rz 59). Sie machten ferner unter Einreichung von entsprechenden Fotos vom 2. Februar / 11. April 2011 geltend, der Auftritt von PVL am Flugfeld Altenrhein sei in keiner Weise nicht aufdringlich, sondern der Schriftzug von PVL sei an unzähligen Orten auf dem ganzen Flugfeldgelände prominent angebracht und dominiere daher stark.