Die Gesuchsgegnerinnen bestritten den Vorwurf eines Missbrauchs von Passanger Name Record Daten (Gesuchsantwort S. 23f., S. 31). Die Gesuchstellerinnen hielten in der Massnahmereplik an ihren Behauptungen fest, wonach die Gesuchsgegnerinnen sich auf missbräuchlichem Wege Kontaktdaten von Stammkunden von AUA beschafft und diese zwecks Abwerbung zu PVL angeschrieben hätten (Massnahmereplik Rz 59).