Flugstrecken und -zeiten dieser neue Anbieter übernehmen werde. Durch ihre Position am Flughafen sei die Gesuchsgegnerin an der Quelle, um die neue Airline anzupreisen, und durch Abgabe von Flugplänen am Check-In Kunden zu gewinnen (Gesuch Rz 123, 125f.). Die Gesuchsgegnerinnen hielten fest, sie würden nicht systematisch Kunden der AUA abwerben, insbesondere nicht planmässig und/oder mittels unwahrer Angaben. Natürlich falle beim Betreten des Check-In Bereichs der Schriftzug People's ViennaLine Business Airport ins Auge (bekl.act. 27), und die Gesuchsgegnerinnen hätten in ihren eigenen Räumen Werbeplakate aufgehängt (bekl.act. 28).