b) Die Gesuchstellerinnen warfen den Gesuchsgegnerinnen vor, sie würden mit ihrer Werbung auf dem Flughafengelände behindert, indem insbesondere alle Werbemittel der AUA (Poster, Werbesteher etc.) entfernt und durch Werbemittel der PVL auf Anweisung von Q., Manager Sales and Marketing des Flughafens, ersetzt worden seien. Die Entfernung der Werbung der AUA sei ohne entsprechende Notifikation bei den Gesuchstellerinnen − geschweige denn mit deren Zustimmung − erfolgt. Zumindest hätte diese Änderung zuerst mit den Gesuchstellerinnen besprochen werden müssen, damit sie genügend Zeit zur Verfügung gehabt hätten, um andere Werbemittel, -möglichkeiten und -standorte zu eruieren.