Nachdem die AUA auch ab Sommerfahrplan 2011 die Strecke Altenrhein - Wien betreibt, haben sich die Äusserungen der Gesuchsgegnerinnen im Nachhinein als unzutreffend erwiesen. Auch die Gesuchstellerinnen behaupten nicht, dass in Bezug auf die erwähnten Äusserungen eine Wiederholungsgefahr besteht bzw. bei Einreichung des Gesuchs bestanden hatte. Damit besteht aber keine Grundlage für ein Verbot von unlauteren Äusserungen gemäss Art. 3 lit. a UWG (vgl. Massnahmereplik Rz 182; Massnahmeduplik S. 10f.). Nachdem die Gesuchstellerinnen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 31/38 Publikationsplattform St.Galler Gerichte