b) Die Gesuchstellerinnen werfen den Gesuchsgegnerinnen vor, sie hätten gegenüber den AUA-Abonnementskunden bereits im Mai 2010 mehrfach behauptet, die AUA stelle den Betrieb der Linie Altenrhein - Wien per Ende März 2011 ein. Entsprechende Aussagen seien von J. von den Gesuchsgegnerinnen in den Medien von Oktober 2010 bis Januar 2011 gemacht worden (Gesuch Rz 116ff.; kläg.act. 44 - 46; vgl. Gesuchsantwort S. 30). Nachdem die AUA auch ab Sommerfahrplan 2011 die Strecke Altenrhein - Wien betreibt, haben sich die Äusserungen der Gesuchsgegnerinnen im Nachhinein als unzutreffend erwiesen.