Die Gesuchsgegnerinnen hielten unter Hinweis auf den generellen Einwand, die Rechtsbegehren seien zu unbestimmt, fest, auch das Rechtsbegehren betreffend unlautere Äusserungen sei derart weit und unbestimmt gefasst, dass es nicht zum Bestandteil eines Dispositivs gemacht werden könne. Im Übrigen habe AUA Zugang zu den beiden gleichen Check-In Schaltern, die in Altenrhein zur Verfügung stehen würden. Deren Gepäck werde abgefertigt entsprechend den Vorgaben, und das gleiche gelte für deren Passagiere. Zumindest aktuell stehe den Passagieren der AUA auch die Business Lounge zur Verfügung, wobei zwischen den Parteien Verhandlungen