In Bezug auf die betrieblichen Abläufe brachten die Gesuchsgegnerinnen vor, sie hätten nur gerade zwei Abfertigungsschalter mit zwei Gepäckbändern, die für den Check-In von maximal 72 Passagieren für den 06:30 Uhr Flug zur Verfügung stehen würden. Die Gepäckbänder würden im Kontrollraum zusammenlaufen, wobei diese dort von einem speziell zertifizierten Mitarbeiter mit der Gepäckprüfungsanlage kontrolliert würden. In räumlich sehr engen Verhältnissen müssten die Gepäckstücke anschliessend in den Gepäckwagen verladen und in das Flugzeug eingeladen werden, wobei das Gepäck von Transitpassagieren gesondert behandelt werden müsse.