Die Gesuchstellerinnen bestritten, dass die Flugzeuge zu rund 50% durchschnittlich ausgelastet seien (die Auslastung sei tiefer), und behaupteten, von einer Überlastung der Infrastruktur könne keine Rede sein. Das bisherige Volumen könnte am Flugfeld Altenrhein ohne Weiteres sogar gleichzeitig abgefertigt werden (Massnahmereplik Rz 147). Die Gesuchstellerinnen belegten ihre Behauptungen in keiner Weise, womit sie nicht hinreichend glaubhaft dargelegt haben, dass eine gleichzeitige Abfertigung im Bereich des Check-In bei der aktuellen und allenfalls in Zukunft höheren Auslastung möglich ist.