dass die maximale Passagierzahl für den frühmorgendlichen Flug (72 Passagiere für AUA, 76 Passagiere für PVL) abgefertigt werden könne. Gemäss den Ausführungen der Gesuchsgegnerinnen seien bei Maximalbesetzung beider Flugzeuge die Zeiten zu knapp, während es mit der aktuellen Auslastung (je im Durchschnitt nicht über 50%) gerade so gehe (Gesuchsantwort S. 20 lit. c). Die Gesuchstellerinnen bestritten, dass die Flugzeuge zu rund 50% durchschnittlich ausgelastet seien (die Auslastung sei tiefer), und behaupteten, von einer Überlastung der Infrastruktur könne keine Rede sein.