Sie bekräftigte jedoch, dass die veröffentlichten Flug- und Blockzeiten realistisch seien, und ein beinahe zeitgleiches Landen in Wien möglich sei (Massnahmeduplik S. 35). Wie es sich damit verhält, ist im Rahmen von Rechtsbegehren 2 zu prüfen, nachdem die Gesuchstellerinnen gestützt auf diesen Sachverhalt ausschliesslich behaupten, die Gesuchsgegnerinnen würden in wettbewerbswidriger Weise mit dem Slogan werben, wonach PVL 20 Minuten später als AUA in Altenrhein abhebe und beide Flugzeuge zeitgleich in Wien landen würden (Massnahmereplik Rz 43; kläg.act. 42).