bbb) In materieller Hinsicht machten die Gesuchsgegnerinnen gelten, es liege kein diskriminierendes Verhalten insbesondere in Bezug auf die frühmorgendlichen Slots vor, und die Vorgabe, dass die Passagiere der AUA für ihren ersten Flug spätestens 30 Minuten vor dem Start eingecheckt haben müssten, sei unvermeidlich, um eine sichere und zuverlässige Abfertigung der Passagiere und deren Gepäck sicherzustellen (Gesuchsantwort S. 17ff.; vgl. Massnahmereplik Rz 48, 123ff.).