nachträgliche Eingabe der Gesuchsgegnerinnen vom 02.08.2011). Auch mit den Vorbringen betreffend Charterflüge und betreffend diskriminierende Flughafengebühren legen die Gesuchstellerinnen nicht dar, dass es ihnen nicht bis auf weiteres möglich ist, einen ordnungsgemässen Flugbetrieb von Altenrhein nach Wien aufrecht zu erhalten (nachträgliche Eingabe vom 08.08.2011; nachträgliche Eingabe der Gesuchsgegnerinnen vom 17.08.2011; nachträgliche Eingabe der Gesuchstellerinnen vom 15.08.2011).