Insgesamt haben somit die Gesuchstellerinnen nicht hinreichend glaubhaft dargelegt, dass der Flugbetrieb in Altenrhein bis zum 24. Juni 2011 (d.h. bis zum Zeitpunkt der Einreichung der nachträglichen Eingabe) − abgesehen von geringfügigen Friktionen − nicht hatte reibungslos abgewickelt werden können. Die Gesuchstellerinnen äusserten sich auch nicht zur Tatsache, dass sie im April 2011 rund 1'000 Passagiere mehr als die PVL transportiert hatten.