Die Gesuchsgegnerinnen führten – was unbestritten blieb – aus, dass PVL im Monat April 2011 3'121 und die AUA im gleichen Zeitraum 4'158 Passagiere befördert hatten (Massnahmeduplik S. 12 unten; nachträgliche Eingabe vom 24.06.2011 Rz 16ff.). Ferner steht fest, dass die AUA am 23. Mai 2011 die Gesamtheit der Rechnungen für den Monat April von Fr. 317'030.60 zur Zahlung aufgegeben hatte (bekl.act. 34; Massnahmeduplik S. 13 oben). Die Gesuchstellerinnen hatten in diesem Zusammenhang nicht ausgeführt, die Überweisung der Rechnungsbeträge sei mit dem ausdrücklichen Hinweis verbunden gewesen, die Gesuchsgegnerinnen hätten die in Rechnung gestellten Leistungen nicht bzw. mangelhaft erbracht.