der Gesuchstellerinnen, dass die AUA-Passagiere anfangs Juli 2011 am Sonntagabend kurz vor 20:00 Uhr bis zu 15 Minuten zusätzlich hätten im Flugzeug warten müssen, wobei es ausschliesslich darum gegangen sei, die AUA-Passagiere zu schikanieren (nachträgliche Eingabe vom 24.06.2011 Rz 15; Beilage 2 zur nachträglichen Eingabe). Die Gesuchstellerinnen führten nicht aus, in welcher Weise die Gesuchsgegnerinnen vertragswidrig, d.h. entgegen den Vereinbarungen der Parteien im Bereich des Ground Handling, gehandelt haben sollten.