Sie bekräftigten in Bezug auf Rechtsbegehren Ziff. 1 Teil III, dass dem Wunsch von AUA nach einer Verlängerung des Check-In-Fensters am frühen Morgen aus objektiven Gründen nicht entsprochen werden könne (Massnahmeduplik S. 8ff.). Die Kooperation auf der Basis der bestehenden Verträge funktioniere, was sich u.a. auch darin zeige, dass PVL im Monat April 2011 3'121 und AUA im gleichen Zeitraum 4'158 Passagiere befördert hätten. AUA habe auch mit Schreiben vom 23. Mai 2011 der Gesuchsgegnerin 1 bestätigt, dass die Gesamtheit der Rechnungen für den April von Fr. 317'030.60 zur Zahlung aufgegeben worden sei (Massnahmeduplik S. 12f.; bekl.act. 33, 34).