Schliesslich würden die Gesuchsgegnerinnen ihre Kontrolle über die Infrastruktur des Flugfelds Altenrhein benutzen, um die AUA in der reibungslosen Abwicklung des Tagesgeschäfts zu behindern. Dabei wiesen sie auf einen Vorfall vom 22. April 2011 hin, bei welchem es Andrea Kempter von der AUA nicht gestattet worden sei, per Funk Kontakt mit dem Flugzeug der AUA aufzunehmen, als das sich auf den 06:30-Flug vorbereitende Flugzeug der Gesuchstellerin 1 um ca. 06:15 Uhr ein Problem gehabt habe (Massnahmereplik Rz 50; Replikbeilage 4).