, insbes. Rz 40). Insbesondere seien die Gesuchsgegnerinnen in wettbewerbswidriger Weise (Art. 9 Abs. 1 und 2 LVA) bestrebt, den Preis für die Flugtickets der Gesuchstellerin 1 zum direkten Vorteil für PVL zu erhöhen. Insbesondere mit der einseitigen Erhöhung der Start- und Landegebühren um 40%, der Passagiergebühren um 20% je auf den 1. August 2010 und der Erhöhung der Preise für die Mitarbeiterplätze um 30% und für die Lounge um 50% je per 1. April 2011 bezweckten die Gesuchsgegnerinnen, einen Preisdruck auf die Flugtickets der Gesuchstellerin 1 auszuüben (Massnahmereplik Rz 44).