Replikbeilage 1 [den Preis von Euro 15.--/Kunde für den Loungezutritt hatte AUA am 17.03.2011 akzeptiert]). Gemäss den weiteren Vorbringungen der Gesuchstellerinnen würden die Gesuchsgegnerinnen kraft ihrer Marktmacht die von AUA für die Nutzung der Flugfeldinfrastruktur dringend benötigte schriftliche Vertragsgrundlage verweigern, die AUA regelmässig zu Preiserhöhungen (so Start- und Landegebühren, Passagiergebühren, Parkplatzmiete und Preis für die Miete von Räumlichkeiten) zwingen, den zentralen Wettbewerbsparameter der "Zeitverhältnisse" zu Gunsten von PVL mittels diskriminierender Regelungen betreffend die Passagierabfertigung beeinflussen und die AUA in der täglichen Nutzung der